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Vertriebene, Flüchtlinge, Kriegsgefangene, heimatlose Ausländer : 1949-1952
(1953)
10. Die Kredite für Vertriebene, pp. 35-38
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10. Die Kredite fiir Vertriebene Die Bundesregierung stand im Herbst 1949 der Tatsache gegenuiber, dag von den Vcrtriebenen nur ein versdhwindend geringer Prozentsatz (etwa 5 O/o) wirtschaftlid selbstindig war, wahrend vor der Vertreibung 35°/o Selbstindige oder mithelfendc Familienmitglieder gezahlt wurden. Sie muf3te daher ihre Bestreben darauf richten, die seit 1945 begriindeten selbstindigen Existenzen zu festigen und daruber hinaus mbglicist vielen Vertriebenen zur Selbstandigkeit zu verhelfen. Bei den Gewerbe- treibenden und freiberuflich Tatigen mufte fur eine besondere, m6glichst umfang- reiche Kredithilfe gesorgt werden. Ober die lindlichen Siedlungen ist bereits im Ab- sdhnitt 8 berichtet worden. Angesichts der Entwicklung, die die Kreditwirtsdhaft seit Jahrzehnten genommen hat, stellte sich als das Kernproblem die Notwendigkeit heraus, fur die Vertriebenen Personalkredite zu besdiaffen, da sic ja in der Regel uiber Sidcerheiten fur Real- kredite nicht verfiigten. Eigenkapital war nur ausnahmsweise und in ganz unzu- reichender H6he vorhanden. Um diese Gesidtspunkte zu verwirklichen ergriff das Bundesministerium fUr Vertriebene die Initiative, eine besondere Bank fUr Vertrie- benenkredite zu grunden. Sic konnte am 12. 5. 1950 errichtet werden. Vor der Errichtung der Bundesrepublik hatten die Linder den Kreditbedarf der Vertriebenen nur zu einem geringen Teil decken k6nnen. Auch die Bundesrepublik konnte zunichst bei weitem nicht alle Bedurfnisse der Kreditsuchenden befriedigen. Seitdem jedoch die Marshallplan-Verwaltung iiberzeugt werden konnte, den Kredit- bedarf der Vertriebenen in seiner wirtschafflichen Bedeutung positiv zu beurteilen, wuchsen allmahlich audi die Betrige, die der Vertriebenen-Bank zur Weitergabe an- vertraut wurden. Im einzelnen wurden folgende Kredit- und BUrgschafts-Magnahmen durchgefiihrt: Aus den ECA-Investitionsprogrammen I und II wurde 1950 und 1951 ein Betrag von 75,5 Mio. DM freigegeben, aus dem 2050 gewerbliche Unternehmer Kredite zwischen 5000 bis 100 000 DM erhielten. Im Rahmen des Arbeitsbeschaffungspro- gramms 1950 wurden 62 Mio. DM Kredite an Vertriebene gewihrt. tOber die Halfte entfiel auf 4174 Kleinkredite bis zu 30 000 DM. Aus der Existenzaufbauhilfe bekamen 77 741 Vertriebene bis zum 31. 12. 1952 Darlehen zur Begriindung oder Festigung selbstindiger gewerblicher oder freiberuflicher Existenzen in eine IHahe von 287,3 Mio. DM. Zur Schaffung von Dauerarbeitsplatzen wurden bis zum 31. 12. 1952 899 gewerblichen Betricben von Vertriebenen 46,7 Mio. DM Darlehen fur 14 566 neu zu schaffende Arbeitsplitze bewilligt. Fur Kredite an Vertriebene und anerkannte poli- tische FlUchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone wurden in Berlin aus Mitteln des ERP-Sonderverm6gens 5,5 Mio. DM bercitgestellt, aus denen Kleinkredite bis zu 5000 DM gewahrt wurden. Aus dem ECA-Investitionsprogramm II wurden der Lastenausgleichsbank 17 Mio. DM fur einen Garantiefonds iuberwiesen, mit dessen Hilfc sie 900/oige Ausfallburg- schaften fur Betriebsmittelkredite iibernahm. Auf Grund des Gesctzes uiber die Ybernahme von Sicherheitsleistungen und Gewdhrleistungen zur Forderung der deutschen Wirtschaft vom 21. 7. 1951 wurde eine RUckbUrgschaft gegenuber der Lastenausgleicisbank Ubernommen, die ihr die Gewahrung weiterer Burgschaften er- m6glichte. Schlieglich hat audi das Hauptamt fur Soforthilfe der Lastenausgleichsbank 65 Mio. DM zur VerfUgung gestellt, die als Liquiditatshilfen fur Kredite gegen tGber- nahme der AusfallbUrgschaften verwendet wurden. 35
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