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Vertriebene, Flüchtlinge, Kriegsgefangene, heimatlose Ausländer : 1949-1952
(1953)
6. Die Umsiedlung der Vertriebenen zwischen den Bundesländern, pp. 19-22
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6. Die Umsiedlung der Vertriebenen zwisdien den BundeslAndern Wahrend die aus den Gebieten 5stlich der Oder-Neige-Linie, aus Polen, aus der Tschechoslowakei (insbesondere den Sudetengebieten), aus Ost- und SUdosteuropa aus- gesiedelten Deutschen und die naufgenommenen' Zuwanderer aus der sowjetisch- besetzten Zone seit 1949 planmiifig auf das Bundesgebiet verteilt werden, sind die vor und nach Kriegsende (bis 1949) vertriebenen Deutschen vollig ungeordnet in das jetzige Bundesgebiet hereingestromt. Der letzte Verlauf der Kampffronten und die starken Zerstorungen in den westlichen Industriegebieten brachten es mit sich, dafi die Vertriebenen gri5Btenteils in den unzerstdrten Bezirken der Lander Schleswig- Holstein, Niedersachsen und Bayern ein vorlaufiges Unterkommen fanden. Es han- delt sich um etwa 6 Mio. (1. 10. 1946) von rund 7,7 Mio. im Jahre 1949 (jetzt 8,2 Mio.) Heimatvertriebene. Diese ungleichmiflige Verteilung (z. B. 1949 Schleswig-Holstein 35,30/o und Rhein- land Pfalz 2,7 0/o Vertriebene an der Zahl der Gesamtbev6lkerung) brachte es mit sich, daB in den Hauptfliichtlingslndern fur viele Vertriebene keine Arbeitsmbglichkeiten vorhanden waren. Da wegen der Wirtschaftsstruktur dieser Linder auch nicht ge- nugend Arbeitsmoglidhkeiten geschaffen werden konnten, wurde eine Umsiedlung der Vertriebenen auf Grund freiwilliger Meldung notwendig. Das setzte in den ubrigen Landern die vorherige Beschaffung von Wohnraum und fur die arbeits- FNhigen Vertriebenen die M6glichkeit einer wirtschafllichen Eingliederung voraus. Die Lander versuchten bereits seit 1947 zu einem U0bereinkommen uber die Durch- fuhrung dieser Umsiedlung zu gelangen und haben auch in geringem AusmaB das Anlaufen der Umsiedlung erreicht. Erst das Grundgesetz von 1949 schuf die Mog- lichkeit, nach Entstehen der Bundesrepublik einen spurbaren Bev6lkerungsausgleich aus den Hauptfliidctlingslandern (Abgabelandern) in die ubrigen Lander des Bundes- gebietes (Aufnahmelinder) durdhzufUhren. Die Bundesregierung ordnete durch Verordnung vom 29. 11. 1949 in dem Ersten Umsiedlungsprogramm die Umsiedlung von 300000 V e r t r i e b e n e n an. Aus Schleswig-Holstein sollten 150 000 Vertriebene und aus Bayern und Niedersachsen je 75 000 Vertriebene unter Anrechung der seit dem 1. 4. 1949 von den Undern schon ubernommenen Vertriebenen wie folgt verteilt werden: Bremen 2 000 Hamburg 5 000 Hessen 8 000 Nordrhein-Westfalen 90 000 Rheinland-Pfalz 90 000 Baden 48 000 Wiirttemberg-Baden 8 000 Wiirttemberg-Hohenzollern 49 000 Noch vor Beendigung dieses Programmes wurde durch das Gesetz vom 22. 5. 1951 ein Zweites Umsiedlungsprogramm in Angriff genommen. Es wurde durch das Gesetz vom 23. 9. 1952 geandert und erganzt und sieht die Umsiedlung von w e i t e r e n 3 0 0 0 0 0 V e r t r i e b e n e n vor. Dabei werden alle Personen- gruppen, insbesondere auch die Renten-, Pensions- und Firsorgeempfanger, in die Umsiedlung einbezogen. Das Zweite Umsiedlungsprogramm war veranlaft durch den BesehluB des Bundestages vom 4. 5. 1950, weitere 600 000 Vertriebene umzusiedeln. 19
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