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Berlin (Germany : East). Magistrat. Abteilung für Volksbildung / Verzeichnis der auszusondernden Literatur
([1946])
Ein Befehl Marschall Shukows, p. 4
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Ein Befehl Marschall Shukows Zum Zwecke der schnelleren Au6merzung der nazisti6chen Idee und des Militarismus, die ihre weite Verbreitung in der Ver6ffentlichung ver- 6chiedener Arten von Literatur in den Jahren de6 faschistischen Regimer gefunden haben, hat der Oberste Chef der Sowjetischen Militarverwaltung in Deutschland, Marschall der Sowjetunion G. S h u k o w, befohlen: 1. Aile Besitzer von privaten Bibliotheken, Buchhandlungen und Ver- lagen, auch alle Privatpersonen, haben zum 1. Oktober 1945 an die Bezirkskommandanturen abzuliefern: a) alle Bucher, BroschUren, Zeitschriften, Alben und andere Literatur, enthaltend faschistische Propaganda, Ra-s6entheorie, Literatur fiber gewaltsame Aneignung fremder Lander, ferner alle Art Literatur, gegen die Sowjetunion und andere Vereinte Nationen gerichtet, b) alle Kriegeliteratur, einbegriffen Lehrbiicher und Lehrmittel fur Kriegsechulen, ferner wissenschaftliche und technicche Literatur, die mit dem Kriegswesen zusammenhangt. 2. Allen ehemals staatlichen und stddtischen Bibliotheken, Universitdts- direktoren und Direktoren anderer Hochschulen, wiscenschaftlicher For6chung6anstalten, Prasidenten der Akademien 6owie Gesellschaften der wissen6chaftlichen und technischen Vereinigungen, aue den ihnen ulterstellten Bibliotheken alle in § 1 erwahnte faschisti6che Kriegs- literatur mit den dazugeh6rigen Karteien durch Spezialkommissionen unter dem Vor6itz der Anstaltsleiter auszumerzen und dem Vertreter der Militarkommandantur zu ulbergeben. 15. September 1945.
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