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Aufwärts
Jahrgang 4, Nr. 5 (March 10, 1951)
Wer verschleppt das Lehrlingsschutzgesetz?, p. [16]
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DUb .. L -e i. ä4 äI IA. t. ä-11 5- i Eine Der b–sartigste Film. seinen Beruf, sein Land und f¸r uns alle als O =i H sforde der jml gedreht menschliche Wesen", erkl"rten die Studenten; und der Offentlichkeit der G–ttinger Universit"t. Inzwischen kam K' s vorgef¸hrt wurde, wai ,Jud S¸þ". Der es in einigen kleineren St"dten, W o a verantwortliche Regisseur war Veit Harlan, man den Film versuchsweise startete, zu den der, um den Herren der zw–lf Jahre ersten Zwischenf"llen im Protest gegen die i- zu dienen und selbst zu verdienen, den Hetz- Vorf¸hrung des Harlan-Films. Mit Recht film drehte und damit das Volk und die kann die Offentlichkeit die Herausforderung s Jugend moralisch vergiftete, um den Tod des G–bbels-Regisseurs nicht schweigend hin- E von Millionen j¸dischen Menschen zu recht- nehmen. Mit Recht mulb jeder rechtlich fertigen. Der Name Veit Harlan bleibt f¸r denkende Mensch seine Stimme erheben k alle Zeiten mit unvorstellbaren Pogromen fgegen einen Mann, dessen Name das deutsche. . qegen die Juden verbunden. Ansehen in der Welt auf das schwerste D Dieser Mann, der eine unvergleichliche mora- sch"digt. D lische Schuld auf sich geladen hat, zeigt Wir wollen keine Harlan-Filme sehen, und es G ij kein Gewissen und keine Hemmungen. An- ist das Recht der demokratischen Meinungs- E statt sich der Offentlichkeit gegen¸ber zu- freiheit, ganz offen auszusprechen, daþ man x r¸ckzuhalten, damit sein ungl¸ckseliger Verst"ndnis daf¸r haben muþ, wenn die . Name in Vergessenheit geriet, machte er Mittel des Protestes gegen diesen Mann zu einen neuen Film, gegen den sich die arbei- Demonstrationen werden. tende und studierende Jugend und alle Die Schuld trifft Harlan, die, die es ver- demokratischen B¸rger des Staates in leiden- s"umten, ihm das Handwerk zu legen. und S S schaftlichen Protesten wenden. die -Gesch"ftsm"nner'', die ihm den neuen " ãDer Name Harlan ist eine Schande f¸r Film finanzierten. Ar dem Ablauf des Lehrverh"ltnisses im Falle der Arbeitslosigkeit eine angemessene ver- G sicherungsm"þige Arbeitslosenunterst¸tzung f¸r die Dauer von 26 Wochen erhalten. - Bundesarbeitsminister Storch erkl"rte in der Debatte des Bundestages am 21. September 1950: ,Ich bin bereit, von meinem Ministe- rium aus alle Wege mitzugehen, um auf diesem Gebiet den W¸nschen der Antrag- , steller sobald wie m–glich gerecht zu werden.' Seitdem sind f¸nf Monate vergangen. Statt des geforderten Versicherungsschutzes und statt Verabschiedung des unter Drucksache 1322 eingebrachten Gesetzentwurfs erkl"rt nun der zust"ndige Abteilungsleiter im Bundes- _ arbeitsministerium, Pr"sident Scheuble, daþ – Verbilligte Lebensmittel. Brot und Margarine, die Frage des Versicherungsschutzes f¸r Lehr- ä t erhalten die Arbeitsloser in Hamburg-Bergedort linge erst im Zusammenhang mit der all- r im Verkaufsraum des ,Arbeitslosen-Hiltswerkes. gemeinen Reform des AVAG (Gesetz ¸ber i Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver- i Wer verschleppt Die Lehrlinge haben sicherung) geregelt werden solle. Dieser : da Lehrlings auf Grund einer Ver- Meinung schlossen sich auch die Ausschuþ- 't schutzgesetl? ordnung des eheneali- mitglieder der Regierungskoalition an. gen Ministerrates f¸r Welche Auswirkungen hat diese Verz–ge- die Reichsverteidigung vom 24. April 1942 rungs- und Verschleppungstaktik? Die all- . nach Beendigung ihrer Lehrzeit keinen Ver- gemeine Reform des AVAG, die primitivste sicerungsschutz mehr gegen Arbeitslosig- Rechte sichern soll, wird nunmehr erst nach keit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat Schaffung der Bundesanstalt f¸r Arbeitsver- seit 1947 in mehreren Eingaben und Antr"- mittlung und Arbeitslosenversicherung er- gen (vor Konstitution der Bundesrepublik folgen k–nnen und damit fr¸hestens im Som- an den damaligen Direktor f¸r Arbeit) den mer oder Herbst 1952 wirksam werden. Das . Versicherungsschutz f¸r die Lehrlinge gefor- bedeutet, daþ alle Lehrlinge, die 1951, 1952 > 4 dert. Am 21. September 1950 wurde im Bun- und evtl. 1953 ihre Lehre beenden und dann destag ein Gesetzentwurf, der die Forde- arbeitslos werden, ohne jeden finanziellen rungen des DGB weitgehend ber¸cksichtigte, Schutz sind. unter Zustimmung aller Parteien behandelt. Der DGB hat f¸r eine derartige Behandlung * jedoch anschlieþend dem zust"ndigen Aus- einer wichtigen Gesetzesvorlage kein Ver- schuþ ¸berwiesen. Nunmehr ruht die Druck- st"ndnis und fordert deshalb von Bundes- Q s sache im zust"ndigen Ausschuþ auf unbe- regierung und Bundestag, daþ der bean- stimmte Zeit'. tragte Arbeitslosenversicherungsschutz f¸r <i Die dem Bundestag vorliegende Gesetzes- Lehrlinge noch vor dem 1. April 1951 ge- vorlage soll sicherstellen, daþ Lehrlinge mit setzlich geregelt wird. iã4 1
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