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Vertriebene, Flüchtlinge, Kriegsgefangene, heimatlose Ausländer : 1949-1952
(1953)
2. Die Aufklärung im In- und Ausland, pp. 4-8
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beschaffung, GrUndung selbstandiger Existenzen sowie Umsiedlung und kam dariiber hinaus zu dem Ergebnis, dag diese Aufgaben die Kraft der Bundesr'epublik ubersteigen und daher auslandische Hilfe notwendig sei. Im Dezember 1950 besdhloB die UNO die Schaffung eines Fliichtlingsstatuts und die Ernennung eines Hohen Kommissars fur FlUcitlinge. Zwar wurden die deutschen Vertriebenen nict in dieses Statut einbezogen, weil es sidh nur auf solche FlUchtlinge beziehen sollte, denen vom Aufenhaltsland nicht die gleichen Rechte und Pflichten zuerkannt werden, wie sie dessen Staatsbiirger geniegen. Das Statut weist jedoch keine Diskriminierung deutscher Vertriebener mehr auf. Veranla~t durch den Hinweis des Hohen Kommissars der UNO auf die inter- nationale Bedeutung des Fliichtlingsproblems in Deutschiand, lenkte Konigin Juliane der Niederlande durci ein Sdireiben an den Prasidenten der USA dessen besondere Aufmerksamkeit audi auf das deutsche Vertriebenenproblem. Die beratende Ver- sammlung und der Ministerrat des Europarates in Strai~burg besdalftigten sich mehr- fach mit dem Vertriebenenproblem. Eine Sadcverstandigenkommission aller Mitglieds- lander erstellte im Jahre 1951 einen ausfiihrlidhen Bericht uiber die europaischen Be- volkerungs- und Fliidhtlingsprobleme. Auch der Europarat erkannte die Notwendig- keit internationaler Hilfe an. Eine Sonderabteilung des Sekretariats bearbeitet jetzt ausschlieilidh Bevolkerungs- und Fliichtlingsfragen. Der Ministerrat der OEEC, das Internationale Arbeitsamt und das Zwischenstaatliche Komitee fur Auswanderung aus Europa befaflten sich ebenfalls wiederholt und anhaltend mit dem deutschen Ver- triebenenproblem. Fast an allen diesen Vorgangen war das Bundesministerium fur Vertriebene aktiv und maggeblich beteiligt. 5
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