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Nationale Front des Demokratischen Deutschland / Weissbuch über die amerikanisch-englische Interventionspolitik in Westdeutschland und das Wiedererstehen des deutschen Imperialismus
([1951])
2. Das Bonner Remilitarisierungskabinett in Aktion gegen den Frieden, pp. 99-107
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um diesen Dingen einen Riegel vorzuschieben. Jedoch erlaube er sich den Vorschlag, daB von seiten der Amerikaner ,eine Geste' erfolge, die der Bundesregierung die Beeinflussung der 6ffentlichen Meinung erleichtere. Eisenhower sagte, er glaube, dalI die geplante Erklarung der Beendigung des Kriegs- zustandes mit Deutschland zweifellos diesem Zwecke dienen werde, wobei allerdings die bestehenden Kontrollen uiber die deutsche Wirtschafts- und AuBenpolitik auf- rediterhalten werden muilten. Klarheit solle die Bundesregierung auch dariiber schaffen, daBi eine solche offizielle Erklarung nicht nur nicht den Abzug der Besat- zungstruppen bedeute, sondern ihre Verstdrkung im Gefolge habe. Adenauer erklArte damit seine volle Ubereinstimmung und wies darauf hin, daB' er mit Dr. Schumacher in dem Wunsch nach Verstarkung der amerikanischen Truppen in Westdeutschland v6llig einig gehe. Nach diesen Besprechungen erklArte Eisenhower im Kreise hoher amerikanischer Be- amter, er nehme die absolute GewiBheit mit sich, daB er sich auf Adenauer verlassen k6nne.' Der Ablauf der politischen Ereignisse in Westdeutschland seit Ende Januar 1951 hat die absolute ZuverlAssigkeit der Informationen der National-Zeitung' bestktigt. Verbot der Freien Deutsdcen Jugend in Westdeutschland wegen ihres Friedenskampfes Am 26. Juni 1951 wurde folgender ,BeschluB der Bundesregierung betr. Freie Deut- sche Jugend (FDJ)' ver6ffentlicht: .Die Bundesregierung beschlielt: 1. Die Tatigkeit der ,Freien Deutschen Jugend' (,FDJ) stellt einen Angriff auf die verfassungsmdBige Ordnung des Bundes dar. Die ,FDJ' ist daher durch Artikel 9 Ab- satz 2 GG kraft Gesetzes verboten. 2. Die Landesregierungen werden gemiaB § 5 Absatz 1 des Gesetzes uiber die Zu- sammenarbeit des Bundes und der LAnder in Angelegenheiten des Verfassungsschut- zes vom 27. September 1950 (Bundesgesetzblatt S. 682) ersucht, jede Betatigung im Sinne der FDJ zu unterbinden." Das Verbot ist unterzeichnet von Bundeskanzler Adenauer und Bundesminister des Inneren Dr. Lehr. Bis zum 4. Juli war laut ,Neue Zeitung', Berliner Ausgabe vom 4. Juli, das von der Bundesregierung erlassene Verbot der FDJ in neun Bundeslan- dern verwirklicht. Nur in Wurttemberg-Baden und Bremen standen die Entscheidun- gen der Landesregierungen noch aus. Dem BeschluB der Bundesregierung ist eine Begrfindung angefiugt. Aus ihr geht ein- deutig hervor, daB der aktive Kampf der FDJ gegen die Remilitarisierung, fur den Frieden und die Einheit Deutschlands die Hauptgrunde fur das Verbot sind. Es wird ausgefiihrt: 1. Die Mitglieder des Zentralsekretariats der FDJ und andere FDJ-Mitglieder seien im ,,Zentralrat der Nationalen Front' tAtig. Deren Zweck sei, ,den nationalen Wider- stand in Westdeutschland, das heilit den Widerstand gegen die verfassungsmaBige 104
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